středa 07.01.2009

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Prinzipien der Investorenlokalisierung - Indrustriegebiet Domažlice -


  1. Gebietsausweisung


Die Industriezonengrenze bilden:


  • Im norden die Straße I/22

  • Im süden die neue Erschlußanbindung MS1 im Bau

  • Im westen die Grenze des Industriegebietes laut Gebietsplan der Stadt Domažlice (Anlage 1)

  • Im osten Neubau der Straße MS2


Die genaue Giebietsausweisung und einen Vorschlag der Flächengliederung finden Sie auf der Planskizze (Anlage 2)


  1. Geforderte und empfohlene Unternehmenstätigkeiten


In dem Industriegebiet geförderte Tätigkeitsbereiche werden mittels Klassifizierung des Gebietsplans der Stadt Domažlice bestimmt. Lokalisierte Tätigkeiten müsen Anforderungen an den Umweltschutz, gültige Rechtsvorschriften und spezifische Bedingungen der Stadt Domažlice erfüllen.


Lokalisierte Tätigkeiten müssen einen modernen Tätigkeitcharakter aufweisen mit niedrigem Anteil an Rohstoff- und Energieeingang bei der Produktherstellung; die Tätigkeiten dürfen das Industriegebiet und die Umgebung nicht übermäßig belasten- durch Verkehr, Ausstoß von Emissionen und Lärm.


Bei der Standorterteilung an das unternehmerischen Vorhabens im genannten Industreigebiet werden exportorientierte Tätigkeiten und Bereiche bevorzugt, technologisch progressive Erzeugnisse, die auf eine Zusammenarbeit mit lokalen Betrieben und Zulieferern zielen.


Beispiele empfohlener Herstellungstätigkeiten:


  • Herstellung von Elektromaschinen, Maschinen, Werkzeugen und Geräten

  • Herstellung elektronischer Geräte und Telekommunikationseinrichtungen

  • Herstellung von Feingeräten –werkzeugen und -komponenten für Maschinenbau

  • Herstellung und Montage von Computern, Hardware und Software

  • Herstellung von Sport- und Freizeitgeräten

  • Herstellung von Medizintechnik, Medizingeräten und deren Komponenten

  • Herstellung von Verbrauchswaren

  • Herstellung von Präzisionsmeß- und Kontrollgeräten sowie Optik und deren Komponenten

  • Herstellung von Automobilindustriekomponenten

  • Herstellung von Spielzeug u.ä.

  • Komplettierung im Zusammenhang mit den oben genannten Herstellungstätigkeiten


Beispiele ungeeigneter und unzulässiger Tätigkeitsbereiche:


  • Schwerer Maschinenbau

  • Primäre Rohstoffverarbeitung (Hütten, Gießereien, Chemieindustrie, Holz- und Papierindustrie, Ölverarbeitung, Düngerverarbeitung u.ä.)

  • Baustoffherstellung

  • Bauhöfe, Betonfabriken, Asphalttränkung

  • Logistikbasispunkte, Lager für Großhandel, weitere Tätigkeiten mit hoher Verkehrsbelastung des Gebietes oder mit hohen Energieanforderungen



  1. Vorgehensweise bei Investorenauswahl


Kriterien für Investorenauswahl:


  • Die Qualität des unternehmerischen Vorhabens seitens des Investors, seine ökonomische Stabilität, Gesamtimage und Kredibilität; Rechte der Stadt vorenthalten um Unterlagen oder Berichte zu verlangen, die die ökonomische Erhaltbarkeit des unternehmerischen Vorhabens nachweisen

  • Für die Stadt und die Region sich ergebende Synergieffekte durch Standortwahl des Investors, Beauftragung lokaler Unternehmen, Fähigkeit undirekt Arbeitsplätze zu schaffen

  • Bereitwilligkeit das Unternehmen in der Stadt Domažlice zu registrieren- schafft Vorteil für die Grundstücksverkaufsentscheidung

  • Bereitwilligkeit das Grundstück für Eigenbedarf des Investors zu nutzen, nicht zur Verkaufsvermittlung an Dritte

  • Einhaltung von Bedingungen und Rechten der Stadt Domažlice, die sich aus den Vertragsbedingungen für den Grundstücksverkauf oder –verpachtung ergeben (zeitliche Begrenzung der Umsetzung und des Aufbaus des Vorhabens, Rückkaufrecht zu den Grundstücken, Verkaufs- und Mietbedingungen gegenüber Dritten usw.)

  • Priorität für die Nutzung lokaler Arbeitskräfte

  • Akzeptieren des Grundstückskaufpreises, der für die Umsetzung und den Betrieb des Industriegebietes aufgewendete Kosten beinhaltet




  1. Technische Bedingungen


Der Investor ist verpflichtet folgendes zu respektieren:

  • Gebietsplanerische Unterlagen, vor allem den Gebietsplan der Stadt Domažlice

  • Technische Parameter der bestehenden öffentlichen technischen Infrastruktur

  • Etwürfe für optimale Gliederung des Industriegebietes und dessen Erschließung




Weitere Bedingungen:

  • Arbeitnehmerdichte – optimales Verhältnis der erstellten Arbeitsplätze auf

1 Hektar sind für Herstellungstätigkeiten 90 bei 1,5 - Schichtbetrieb

  • Empfohlener Grünflächenanteil beträgt 20% der Gesamtgrundstücksfläche

  • Empfohlene maximale Bauhöhe in Betracht des Landschaftbildes ist 15 m

  • Parkplätze für Fahrzeuge – wird der Investor auf seinem eigenen Grundstück laut geltender Vorschriften errichten

  • Entwicklungsraum – der Investor hat die Möglichkeit in seinem unternehmerischen Vorhaben Flächen für eventuelle Weiterentwicklung zu definieren

  • Material- und Gütertransport wird ausschließlich mittels des auf die städtische Infrastruktur angebundenen Straßennetzes des Industriegebietes abgewickelt

  • Abwasser wird der städtischen Kanalisationsordnung entsprechen, Anforderungen auf Kläranlagen für technologisches Abwasser werden individuell beurteilt (Spül- und Regenwasser werden getrennt auf dem Grundstück des Investors geregelt)

  • Umzäunung des Betriebes – nur in erforderlichem Umfang, präferiert werden Lösungen mit frei stehenden Objekten mit hohem Grünflächenanteil; ganz ausgeschlossen sind schwere, hohe und undurchsichtige Umzäunungen, falls nicht durch entsprechende schwerwiegende Umstände erforderlich (z.B. hygienische Vorschriften)




  1. Kundenauswahl und Regelung der Vertragsbeziehungen


Vereinbarung vertraglicher Beziehungen

  • Der Investor ist verpflichtet, die Grundstücke nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen.

  • Der Investor ist vertraglich verpflichtet, die Baugenehmigung innerhalb 1 Jahres ab Kaufvertragsunterzeichnung zu erlangen.

  • Der Investor ist verpflichtet, den Bau zu vollenden und die Genehmigung zu dessen Nutzung innerhalb der in der Baugenehmigung festgelegten Frist zu erlangen, falls nicht anderweitig vereinbart,

  • Der Kaufvertrag wird Vereinbarungen über ein Vorkaufsrecht des Verkäufers für den Fall der Eigentumsrechtübertragung zu den Grundstücken beinhalten, und zwar unter den Bedingungen, zu denen der Käufer die Grundstücke erstanden hat und mit Hinblick auf eine eventuelle Wertschöpfung durch den Käufer. Dieses Recht wird so vereinbart, damit es auch gegenüber eventuellen Rechtsnachfolgern des Käufers geltend gemacht werden kann,

  • Der empfohlene Kaufpreis der Grundstücke beträgt 340,- Kč / m2.

  • Verpachten der Grundstücke ist nur im Sinne der Lokalisierungsprinzipien möglich, in sonstigen Fällen wird das Einverständnis des Verkäufers benötigt.

  • Die oben genannten Bedingungen werden so vereinbart, daß im Falle ihrer Verletzung der Vertrag für ungültig erklärt wird oder Vertragsstrafen festgelegt werden.


Regelung der Kommunikation mit den Investoren


  • Die Präsentation und Werbung für das Industriegebiet besorgen die Stadt Domažlice unter Mitwirkung der Regieonalen Entwicklungsagentur der Region Pilsen zusammen mit CzechInvest, Agentur für Unterstützung unternehmerischer Aktivitäten und Investitionen

  • Kontaktstellen sind die Abteilung für Investitionen, strategische Planung und Entwicklung sowie die Abteilung für Vermögensverwaltung der Stadt Domažlice und der stellvertretende Bürgermeister der Stadt Domažlice Herr Jaroslav Bauer

  • Grundinformationen über das unternehmerische Vorhaben legt der Investor schriftlich vor; siehe Kontaktformular (Anlage 3)

  • Es besteht die Möglichkeit eine Vereinbarung über zukünftige Zusammenarbeit abzuschließen, die von einem berechtigten Vertreter der Stadt Domažlice (Rahmen - Anlage 4) unterzeichnet wird; diese Vereinbarung wird das unternehmerische Vorhaben des Investors und grundlegende Vertragsbedingungen des zukünftigen Grundstücksverkaufes festlegen




Anlagenverzeichniß


  • Anlage 1 – Auszug aus dem Gebietsplan der Stadt Domažlice

  • Anlage 2 – Entwurf zur Flächengliederung des Industriegebietes

  • Anlage 3 – Kontaktformular

  • Anlage 4 – Rahmen der Vereinbarung über zukünftige Zusammenarbeit



21.11.2005